Neubau / Umbau / Sanierung
Erschließungsnachweis (Trinkwasser/Löschwasser)
Im Rahmen genehmigungspflichtiger Bauvorhaben ist mit den Bauantragsunterlagen der Nachweis der gesicherten Erschließung zu erbringen.
Der Erschließungsnachweis ist bei uns zu beantragen und enthält unsere Stellungnahme zur objektbezogenen Anschlusssituation an die öffentliche Wasserversorgung. Je nach Anforderung der Bauaufsichtsbehörde enthält der Erschließungsnachweis zusätzlich die Angabe der aus dem Trinkwasserleitungssystem entnehmbaren Löschwassermenge.
Die Nachweise zur gesicherten Erschließung für Vorhaben, die sich im Verbandsgebiet des VEW befinden, werden die erforderlichen Unterlagen ausschließlich in digitaler Form im AUSKUNFTSPORTAL DES VEW bereitgestellt.
Nach der einmaligen Registrierung im Portal sind für die Beantragung von Erschließungsnachweisen für Sie als Antragsteller folgende Schritte erforderlich:
1. Antrag ausfüllen: Vorhaben beschreiben
2. Kartenauswahl: Örtlichkeit angeben
3. Dokumente hochladen: Vorhaben gegebenenfalls durch weitere Informationen
(Pläne, Zeichnungen, Anschreiben, etc.) präzisieren
4. Antrag senden: Unterlagen an den VEW übermitteln
Antragstellung und Antragseingang werden Ihnen per E-Mail bestätigt. Sobald Ihr Erschließungsnachweis vorliegt, werden Sie per E-Mail darüber informiert und die Dokumente stehen mit Ihrem Benutzer-LOGIN im Portal zur Ansicht oder zum Download zur Verfügung.
Die Ausstellung des Erschließungsnachweises ist kostenpflichtig. Die Abrechnung erfolgt durch die GDD-IT GmbH als Portalbetreiber. Im Rechnungsbetrag sind dabei die Bearbeitung des Vorgangs durch den VEW, alle weiteren damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Leistungen sowie die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer enthalten.
Ihr Hausanschluss
Die Herstellung, Änderung, Stilllegung oder Trennung eines Hausanschlusses ist stets bei uns zu beantragen. Auf Basis des Antrages erfolgt neben der Festlegung der Hausanschlussgröße auch die Planung für die Realisierung. Im Zuge unserer Planung, die grundsätzlich in Abstimmung mit Ihnen erfolgt, werden die Arbeiten am Hausanschluss optimal in den örtlichen und zeitlichen Rahmen Ihres Vorhabens eingepasst. Als Ergebnis der Planung erhalten Sie eine Vorausberechnung zum zu erwartenden Kostenersatz. Arbeiten am Hausanschluss erfolgen nur durch uns oder in unserem Auftrag.
Den Antrag zum Hausanschluss finden Sie hier .
Ihre Hausinstallation
Eigentum verpflichtet! Als Eigentümer oder Betreiber einer Hausinstallation sind Sie dafür verantwortlich, dass diese ordnungsgemäß errichtet und betrieben wird.
Dabei gelten eine Vielzahl von Regeln, Normen und Gesetzen, für deren Einhaltung und Umsetzung spezielle Fachkenntnisse notwendig sind. Arbeiten innerhalb Ihrer Trinkwasserinstallation dürfen daher auch nur Installateure ausführen, die von uns speziell dafür zugelassen sind. Nachweis für die Zulassung ist ein gültiger Installateurausweis. Fragen Sie Ihren Installateur danach.
Die Liste unserer Vertragsinstallationsunternehmen finden Sie hier.
Anschrift
Versorgungsverband
Eilenburg - Wurzen
Am Alten Celluloidwerk 12
04838 Eilenburg
Öffnungszeiten
Di: 7:30-12:00 & 13:00-17:30 Uhr
Do: 7:30-12:00 & 13:00-15:00 Uhr
Telefon Zentrale
03423/ 68 55 0
E-Mail Zentrale
zentrale@v-e-w.de
Störungsmeldung Eilenburg
03423/ 68 55 93
Störungsmeldung Wurzen
03423/ 68 55 94